SPD – Neue Busse im Oberen Neckar Di 13.6.2023 19 Uhr >AWO-BGS – Widdersteinstraße 22 < spd-stuttgart.de
Worum geht es? Um die Verlängerung des E-Buslinie 101 von Esslingen über Obertürkheim an den Karl-Benz-Platz, eine Neuordnung der Linie 61 vom Rotenberg über den Neckarpark nach Bad Cannstatt und um eine neue Kleinbuslinie vom Rotenberg (Egelseer Heide) über Uhlbach nach Rüdern. Auch die Esslinger Linie 103 soll in Zukunft von Hedelfingen an den Obertürkheimer
Bahnhof geführt werden. Martin Körner, als Leiter des Grundsatzreferats Klimaschutz, Mobilität und Wohnen bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird über den Stand der Diskussionen berichten. Gemeinsam mit Stadtrat Dr. Michael Jantzer, der den Antrag für die SPD-Fraktion eingebracht hat, können die Vorschläge von Stadt und SSB bewertet werden. spd-stuttgart.de
Werke von Francesco da Milano, Isaac Albéniz bis Astor Piazzolla
Maximilian Mangold, Gitarre Samstag, 29.7.2023, 17 Uhr Rotenberger Kirche Eintritt frei ———————————
Maximilian Mangold, Gitarre, spannt einen weiten Bogen von italienischer
Lautenmusik über die Romantik bis hin zu spanischer und südameri-kanischer Musik.
Der musikalische Abwechslungs-reichtum der Epochen spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Stilen der Alten und Neuen Welt, zwischen Europa und Lateinamerika, zwischen barocker Strenge und südamerikanischem Temperament. FOTO von Maximilian Mangold – von Dietrich Bechtel
Aus FACEBOOK: https://www.facebook.com/esslinger.alphoerner/?locale=de_DE Ein grandioser Alphorngipfel auf dem Württemberg ist zu Ende gegangen. Danke an alle, die zum Gelingen beigetragen haben: Gastgeber Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Bistro 1819, Alphornbläserinnen und -bläsern aus allen Teilen Deutschlands, dem Konzert-Duo Arkady Shilkloper und Werner Acker, Andreas Frey, dem Co-Dirigenten auf dem Mönchberg, Dieter Clauss mit seinem historischen Wengert-Gefährt. Und natürlich Danke allen Besucherinnen und Besuchern, die den Abend mit uns zelebriert haben. Und Danke an die Sonne, die tatsächlich programmgemäß untergegangen ist.
An Familien mit Kindern im Alter von 0 – 18 Jahren in Stuttgart Ost und in der oberen Neckarvororten
Sind Sie zufrieden mit den Familienbildungsangeboten in Stuttgart? Einladung zur Beteiligungswerkstatt für Familien in Stuttgart-Ost und in den oberen Neckarvororten.
Wir möchten mit Familien ins Gespräch kommen und ihre Meinung zur Familienbildung erfahren. Familienbildung will Eltern in ihrem Erziehungsauftrag stärken. Ziel der Beteiligungswerkstätten ist es, herauszufinden, ob die aktuellen Familienbildungsangebote zeitgemäß und passend sind.
Zu den Beteiligungswerkstätten sind alle Familien aus Stuttgart-Ost und den oberen Neckarvororten eingeladen. Wenn Sie Interesse haben, daran teilzunehmen und dort wohnen, kommen Sie gerne vorbei. Wir sind von 10 bis 14 Uhr vor Ort. Kommen Sie in
dieser Zeit gerne so vorbei, wie es Ihnen passt.
Der Austausch dauert etwa 20 bis 30 Minuten.
Für Häppchen, Getränke und Kinderbetreuung ist gesorgt.
Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in den oberen Neckarvororten Sa 24. Juni 2023, 10–14 Uhr
im Jugendhaus B10 Wangen, Eybacherstraße 19, 70327 Stuttgart (S-Wangen)
Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in Stuttgart-Ost
Sa 1. Juli 2023, 10–14Uhr
im Stadtteilhaus am Ostendplatz, Ostendstraße 83, 70188 Stuttgart
Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und freuen uns auf Sie! Carmen Kühnle-Weissflog Projektleitung: Planungsprojekt Familienbildung Stuttgart Jugendamt Stuttgart – Jugendhilfeplanung E-Mail: projekt-familienbildung@stuttgart.de
1. Jahresversammlung 2023 der AGUV am Donnerstag, 27. April 2023 um 19.00 Uhr im Vereinsheim der Sportgemeinschaft Untertürkheim Bruckwiesenweg 18 A, 70327 Stuttgart
Liebe Vereinsvorstände,
zu unserer 1. Jahresversammlung 2023 lade ich Sie recht herzlich ein. Falls Sie verhindert sind, beauftragen Sie bitte einen Vertreter/in, der/die den Termin wahrnehmen kann.
TOP 1: Begrüßung und Beschluss über die Tagesordnung TOP 2: Veranstaltungen der Vereine in 2023 sowie Aktuelles TOP 3: Bezirksbudget – Fragen der Vereine zum Prozedere TOP 4: Fleggatreff 2023 – Austausch der Vereine TOP 5: Verschiedenes und neuer Termin (Ende September 2023)
Musikalisches Spektakel am Sa 13. Mai 2023 ab 16:30 Uhr – Internationaler Alphorngipfel auf dem Württemberg
Foto: Tanja Gröninger
Weichen Alphornklängen lauschen und dabei eine traumhafte Aussicht genießen: Am 13. Mai 2023 laden die Staatlichen Schlösser und Gärten zum ersten internationalen Alphorngipfel an der Grabkapelle auf dem Württemberg ein.
ALPHORNKLÄNGE AUF DEM WÜRTTEMBERG
„Voller Klang auf dem Württemberg“ – so lautet das Motto des ersten internationalen Alphorngipfels an der Grabkapelle am Samstag, 13. Mai. An diesem Tag sind die Esslinger Alphörner unter der Leitung von Eckhart Fischer und viele weitere Alphorngruppen aus dem In- und Ausland zu Gast auf dem Württemberg. Außerdem tritt ein gemischter Chor aus Bad Wimpfen auf. Mit ihrer imposanten Aussicht und traumhaften Lage mitten in der malerischen Weinberglandschaft ist die Grabkapelle wie geschaffen für das Alphorn und dieses musikalische Spektakel: Die weichen Klänge der Alphörner werden bis weit ins Neckartal zu hören sein. << … INFOS << Samstag, 13. Mai 2023, 16.30 Uhr – 21.30 Uhr – Eintrtt frei
4.4.2023 -Ordnungsamt kann empfindliche Auflagen und Bußgeldstrafen gegen Hundehalter aussprechen, die ihre Vierbeiner nicht im Griff haben.
Die Vorfälle, bei denen trächtige Rehe wildernden Hunden direkt oder indirekt zum Opfer gefallen waren, haben viele Bürgerinnen und Bürger aufgewühlt. Die Jagdpächter hatten berichtet, dass sie immer wieder gerufen werden, um ein verletztes Tier zu erlösen. „Erst am 21. März hatte ein Hund ein weibliches Reh in einen Zaun gehetzt. Es verendete“, sagt Jochen Scheiffele, Jagdpächter für Hedelfingen und auf der WangenerHöhe. Die Polizei war offensichtlich vor Ort.
Archivfoto: Mathias Kuhn
Klaus Hafenrichter aus Rotenberg erzählt von ähnlichen Ereignissen rund um den Württemberg und Götzenberg. Mit welchen Strafen müssen die Hundehalter sowie das wildernde Tier rechnen? Welche Pflichten haben Hundehalter in Feld und Flur überhaupt?, fragte eine Leserin.
Das Amt für öffentliche Ordnung gibt Antworten.
In einigen norddeutschen Bundesländern gilt von 1. April oder sogar von 15. März bis Mitte Juli allgemeine Leinenpflicht. Damit sollen Wildtiere während deren Brut- und Setzzeit geschützt werden. In Berlin und Hamburg müssen Hunde im Wald sogar ganzjährig an die Leine. Und in Baden-Württemberg? Hier gibt es keine generelle Leinenpflicht in Wäldern. Für Hundehalter ist diese Regelung jedoch kein Persilschein. „Der Hund muss sich im Einwirkungsbereich seines Halters aufhalten und auf Befehle ansprechen“, sagt Oliver Hillinger von der Pressestelle der Stadt Stuttgart. Für Stuttgart gelte zusätzlich die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung. „In öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, an Haltestellen auf dem Neckardamm und in Menschenansammlungen sind Hunde demnach an der kurzen, maximal 1,5 Meter langen Leine zu führen.“ Also ab in Feld und Flur und Leinenfrei für Vierbeiner? Herrchen und Frauchen sollten eine Voraussetzung im Hinterkopf haben: Der Hund muss sich im Einwirkungsbereich des Halters aufhalten und auf Befehle reagieren. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, wenn der Hund einem Wildtier nachjagt, es reißt oder in den Tod treibt.
Was sind die Konsequenzen?
Wenn der Vorfall zur Anzeige kommt, prüft das Ordnungsamt, insbesondere die Tierschutzbehörde, polizeirechtliche Maßnahmen. In der Regel werden entsprechende Auflagen an den Hundehalter und an die künftige Hundehaltung erteilt. Bevor es dazu kommt, wird der Hundehalter zum Beißvorfall gehört. Die Entscheidung liegt dann bei der Behörde. Sie entscheidet, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Als „gefährlich“ gelten Hunde, die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zu unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen. Wenn Tiere gerissen wurden, ist dieser Tatbestand erfüllt. „Dies hat in der Regel zur Konsequenz, dass die Hunde nur noch mit Leine und einem Maulkorb versehen, ausgeführt werden dürfen“, so Hillinger. Weitere Auflagen sind denkbar: Das Führen des Hundes nur durch Personen, die körperlich in der Lage sind, den Hund zu führen und welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. „In konkreten Einzelfällen kann das Tier auch – um weiteren Schaden zu verhindern – beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht werden“, heißt es von den Experten des Ordnungsamtes.
Auch mit strafrechtlichen Folgen, Schadensersatzforderungen und empfindlichen Bußgeldforderungen müssen die Halter rechnen. Denn nach Paragraf 67 des Jagd- und Wildtiermanagements handelt vorsätzlich oder fahrlässig, wer außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Dies kann teuer werden: Bis zu 5 000 Euro Geldbuße sind möglich. Jagdausübungsberechtigten Personen und anerkannte WildtierschützerInnen ist es nach dem Jagdgesetz in ihrem Jagdbezirk zudem erlaubt, Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, im Einzelfall zu töten. „Keiner will jedoch zu diesem letzten Mittel greifen“, sagt ein Jäger. Deswegen bitten der Deutsche Jagdverband, Natur- und Tierschützer sowie Förster die Hundebesitzer, zumindest in der Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen aufziehen, ihre Lieblinge an die Leine zu nehmen. „Uns allen liegt das Wohl aller Tiere doch am Herzen.“ (M. Kuhn)
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