Herzliche Einladung zum Weinwandertag Rohracker-Hedelfingen 2023.
Los gehts am 14. Mai um 11 Uhr am Emma-Reichle-Heim Rohrackerstr. 172, 70329 (Bushaltestelle Dürrbachstraße, Linie 62).
Genießen Sie an sechs Probierständen rund um den Lenzenberg Rohracker und Hedelfinger Weine und Sekte. Zur Stärkung gibt es warmes und kaltes Vesper.
Entdecken Sie auf der Weinwanderroute herrliche Ausblicke ins Neckartal, Tiefenbachtal und Dürrbachtal bis hin zur Schwäbischen Alb und lernen Sie Weinanbau in der Steillage kennen. Im Anschluss können Sie den Tag gemütlich in der Rohracker Kelter ausklingen.
Maifest in und um die Rohracker Kelter am 28.4.2023
Eine Tradition wird fortgesetzt: Die Rohracker und Hedelfinger Bürgerinnen und Bürger begrüßen den Wonnemonat Mai gebührend: Am Freitag, 28. April 2023 feiern sie das Maifest auf den Keltervorplatz und in der Rohracker Kelter.
Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen-Rohracker lädt mit der Freiwilligen Feuerwehr Rohracker, dem Förderverein Alte Schule, dem Musikverein Hedelfingen Rohracker, dem Obst – und Gartenbauverein Rohracker, der Tiefenbachgrundschule und natürlich der Weingärtnergenossenschaft/Steilwerk Rohracker zum ersten Open-Air-Event des Jahrs 2023 ein.
Um 18.30 Uhr beginnt das offizielle Programm.
Zwei Jahrzehnte lang haben Ilse Bodenhöfer-Frey und ihre Familie das Frühlingsfest auf die Beine gestellt, seit vergangenem Jahr haben Dorothee und Edgar Veith die Organisation übernommen. Die Vorbereitungen laufen. Die Frauengruppe des Obst- und Gartenbauvereins Rohracker kümmert sich um die Dekoration des Kelterplatzes.
Foto: M. Kuhn
Wie gewohnt werden am Freitag der Musikverein Hedelfingen-Rohracker und der Nachwuchs der Tiefenbachschule musikalisch sowie GHV-Vorsitzender Michael Weber mit Worten den Wonnemonat und die Gäste begrüßen. Zum Auftakt der Freiluftsaison im Stadtbezirk sollen die Menschen miteinander feiern und ein paar gemütliche Stunden verbringen können. Motivation zum „Zammenhocken“ gibt es genug, die teilnehmenden Vereine und Institutionen versüßen das Miteinander mit Kulinarischem: Die WG Stellwerk Rohracker verwöhnt die Gäste mit ihren Gewächsen aus den Steillagen, der Förderverein Alte Schule Rohracker offeriert wieder leckere Speisen und bei der Freiwilligen Feuerwehr brutzelt es: Die Lebensretter bieten Gegrilltes. Falls es dann doch regnen oder kühler werden sollte, ist in der urigen Fachwerkkelter genügend Platz, um gemütlich ins verlängerte Wochenende zu starten. (Mathias Kuhn)
„Das war nur ein Vorspiel, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man aucham Ende Menschen.“Heinrich Heine
am 6.5.2023 – 19 Uhr- Kreuzkirche Hedelfingen – Amstetter Str. 25
Im Mai 2023 jähren sich die Bücherverbrennungen der Na- tionalsozialisten zum 90. Mal. Als „undeutsch“ verschrienes Druckwerk war in Deutschland schon früher verbrannt worden, so 1817 beim Wartburgfest durch nationalistische Burschen- schaftler.
Im Mai 1933 loderten die Bücher-Feuer aber fast gleichzeitig in mehr als 70 deutschen Städten. Auch in Baden und Württemberg wurden Bücher „dem Feuer übergeben“. Die nationalsozialistische Propaganda sprach von einer „Aktion wi- der den undeutschen Geist“. Antreiber und Handlanger kamen in größeren Städten aus der NS-Studentenschaft, in kleineren Orten aus der Hitler-Jugend. Verbrannt wurden Werke von Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Sigmund Freud, Karl Marx, Theodor Wolff und vielen anderen.
Der Förderverein Altes Haus und der Förderverein Alte Kirche und Kreuzkirche wollen mit Unterstützung unserer Gesamtkir chengemeinde in einer Gedenkveranstaltung an die Bücherver- brennungen des Jahres 1933 erinnern.
Dazu kommen Informationen zur Geschichte und Herkunft dieses barbarischen Rituals, außerdem Lesungen unter ande- rem aus Schriften von Kurt Tucholsky, Joachim Ringelnatz und Erich Kästner sowie – stellvertretend für die Schriftstellerinnen und Schriftsteller, deren Werke im Mai 1933 nicht verbrannt, aber bald darauf verboten wurden – Erika Mann.
Lesungen haben übernommen: Barbara Straub, Marie Schöbel, Hans-Joachim Schau, Harald Haury. Musikalische Begleitung: Carmen und Ulrich Waldörfer-Mammoser. Moderation: Michael Wießmeyer.
Die Veranstaltung findet am Samstag, den 6. Mai um 19 Uhr im Gemeindesaal der Kreuzkirche – Amstetter Str. 25- statt.
Anschließend gibt es Gelegenheit zum Austausch und Gesprächen.
Wilih.de – Lebendige Ortsgeschichte. Historisches aus und über Hedelfingen – unterhaltsam erklärt von Hans-Peter Seiler und Michael Wießmeyer, 20. April 2023
… weiterlesen auf www.wilih.de
Samstag, 6. Mai 2023 ab 11:00 Uhr
– Tag der offen Kitas – Einweihung der neuen Kita
– 111 Jahre Waldheimverein-Hedelfingen
Wir freuen uns, Sie herzlich zum Waldheimfest
am 6. Mai 2023 einzuladen!
Das Fest findet auf dem Gelände des Waldheimvereins statt (Heumadener Str. 110 und Am Bergwald 19) und bietet ein buntes Programm von 12:00 Uhr-17:00 Uhr für Groß und Klein, <= darunter ein Kletterturm, Mitmachen-Aktionen, Aufführungen,Infostände, ein Kinderflohmarkt sowie Essen und Getränke.
Die Einweihung der neuen Kita „Am Bergwald 19“ zusammen mit unserem Ehrengast, Bürgermeister Thomas Fuhrmann, um 11:00 Uhr ist auch Teil des Festes.
Gleichzeitig findet in den Kindertageseinrichtungen „Am Bergwald 19“ und „Heumadener Str. 110“ sowie bei der Großtagespflege „Kleine Entdecker“ von 13:00-17:00 Uhr ein Tag der offenen Tür statt.
Über 150 Kita-Betreuungsplätze, die in den letzten 20 Jahren hier im Waldheim-Hedelfingen entstanden sind, laden zur Besichtigung ein.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an diesem Tag teilnehmen könnten und das Fest zu einem unvergesslichen Erlebnis machen. Gerne würden wir Sie am 06. Mai begrüßen und freuen uns schon sehr auf ein tolles Fest!
Mit herzlichen Grüßen,
Der Vorstand des Waldheimvereins
Paul Wurm*Sybille Schaupp*Stefanie Wurm-Guschlbauer*Roland Zeininger
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Hedelfingen am Dienstag, 25. April, 18:00 Uhr im Bezirksrathaus Hedelfingen – Sitzungssaal
1 Bürgerinnen und Bürger tragen dem Bezirksbeirat ihre Anliegen vor.
2 Auslagerung der Wilhelmschule Wangen an den Schulstandort Am Steinenberg – mündlicher Bericht
3 Aktuelle Projekte der Stuttgart Netze GmbH
– mündlicher Bericht
4 Aktuelle Projekte des Tiefbauamts
– mündlicher Bericht
5 Aktuelle Projekte des Garten-, Friedhofs- und Forstamts
– mündlicher Bericht
6 Neubau Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteilbibliothek Hedelfingen – Vorprojektbeschluss, GRDrs 388/2022
7 Bezirksbudget:
7.1 Antrag des Waldheimvereins Hedelfingen zum „Tag der offenen Kitas“ vom 21. März 2023
7.2 Antrag des OGV Rohracker zur Förderung der Aktivitäten im Stadtbezirk vom 15. Februar 2023
7.3 Antrag der Initiative „öffentlicher Bücherschrank“ vom 16. März 2023
7.4 Antrag der Tiefenbachschule zur Jubiläumsfeier vom 3. März 2023
4.4.2023 -Ordnungsamt kann empfindliche Auflagen und Bußgeldstrafen gegen Hundehalter aussprechen, die ihre Vierbeiner nicht im Griff haben.
Die Vorfälle, bei denen trächtige Rehe wildernden Hunden direkt oder indirekt zum Opfer gefallen waren, haben viele Bürgerinnen und Bürger aufgewühlt. Die Jagdpächter hatten berichtet, dass sie immer wieder gerufen werden, um ein verletztes Tier zu erlösen. „Erst am 21. März hatte ein Hund ein weibliches Reh in einen Zaun gehetzt. Es verendete“, sagt Jochen Scheiffele, Jagdpächter für Hedelfingen und auf der WangenerHöhe. Die Polizei war offensichtlich vor Ort.
Archivfoto: Mathias Kuhn
Klaus Hafenrichter aus Rotenberg erzählt von ähnlichen Ereignissen rund um den Württemberg und Götzenberg. Mit welchen Strafen müssen die Hundehalter sowie das wildernde Tier rechnen? Welche Pflichten haben Hundehalter in Feld und Flur überhaupt?, fragte eine Leserin.
Das Amt für öffentliche Ordnung gibt Antworten.
In einigen norddeutschen Bundesländern gilt von 1. April oder sogar von 15. März bis Mitte Juli allgemeine Leinenpflicht. Damit sollen Wildtiere während deren Brut- und Setzzeit geschützt werden. In Berlin und Hamburg müssen Hunde im Wald sogar ganzjährig an die Leine. Und in Baden-Württemberg? Hier gibt es keine generelle Leinenpflicht in Wäldern. Für Hundehalter ist diese Regelung jedoch kein Persilschein. „Der Hund muss sich im Einwirkungsbereich seines Halters aufhalten und auf Befehle ansprechen“, sagt Oliver Hillinger von der Pressestelle der Stadt Stuttgart. Für Stuttgart gelte zusätzlich die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung. „In öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, an Haltestellen auf dem Neckardamm und in Menschenansammlungen sind Hunde demnach an der kurzen, maximal 1,5 Meter langen Leine zu führen.“ Also ab in Feld und Flur und Leinenfrei für Vierbeiner? Herrchen und Frauchen sollten eine Voraussetzung im Hinterkopf haben: Der Hund muss sich im Einwirkungsbereich des Halters aufhalten und auf Befehle reagieren. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, wenn der Hund einem Wildtier nachjagt, es reißt oder in den Tod treibt.
Was sind die Konsequenzen?
Wenn der Vorfall zur Anzeige kommt, prüft das Ordnungsamt, insbesondere die Tierschutzbehörde, polizeirechtliche Maßnahmen. In der Regel werden entsprechende Auflagen an den Hundehalter und an die künftige Hundehaltung erteilt. Bevor es dazu kommt, wird der Hundehalter zum Beißvorfall gehört. Die Entscheidung liegt dann bei der Behörde. Sie entscheidet, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Als „gefährlich“ gelten Hunde, die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zu unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen. Wenn Tiere gerissen wurden, ist dieser Tatbestand erfüllt. „Dies hat in der Regel zur Konsequenz, dass die Hunde nur noch mit Leine und einem Maulkorb versehen, ausgeführt werden dürfen“, so Hillinger. Weitere Auflagen sind denkbar: Das Führen des Hundes nur durch Personen, die körperlich in der Lage sind, den Hund zu führen und welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. „In konkreten Einzelfällen kann das Tier auch – um weiteren Schaden zu verhindern – beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht werden“, heißt es von den Experten des Ordnungsamtes.
Auch mit strafrechtlichen Folgen, Schadensersatzforderungen und empfindlichen Bußgeldforderungen müssen die Halter rechnen. Denn nach Paragraf 67 des Jagd- und Wildtiermanagements handelt vorsätzlich oder fahrlässig, wer außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Dies kann teuer werden: Bis zu 5 000 Euro Geldbuße sind möglich. Jagdausübungsberechtigten Personen und anerkannte WildtierschützerInnen ist es nach dem Jagdgesetz in ihrem Jagdbezirk zudem erlaubt, Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, im Einzelfall zu töten. „Keiner will jedoch zu diesem letzten Mittel greifen“, sagt ein Jäger. Deswegen bitten der Deutsche Jagdverband, Natur- und Tierschützer sowie Förster die Hundebesitzer, zumindest in der Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen aufziehen, ihre Lieblinge an die Leine zu nehmen. „Uns allen liegt das Wohl aller Tiere doch am Herzen.“ (M. Kuhn)