Revitalisierung von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen

Revitalisierung von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen

LHS Stuttgart – Das Förderprogramm dient der Aufrechterhaltung und Rückgewinnung der zentrenprägenden Kraft des Einzelhandels, einzelhandelsnaher Dienstleistungen, in Einzelfällen der Gastronomie und des Dienstleistungsgewerbes sowie weiteren zentrenprägenden, besonders frequenzbringenden und mit dem öffentlichen Raum korrespondierenden Nutzungen. Damit wird eine gezielte Stärkung der Geschäftsstraßen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost (Gablenberger Hauptstraße, Stöckach/Neckarstraße), Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen als Maßnahme des städtischen Handlungs- und Investitionsprogramms „Stadtteilzentren konkret“ verfolgt.
 
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Es muss ein Mangel beispielsweise in Form eines strukturellen Leerstandes oder einer nicht der Lage angemessenen Nutzung oder von baulichen bzw. funktionalen Mängeln des Geschäfts-
lokals vorliegen.
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Es werden maximal 35 % der Herstellungskosten gefördert. Planungs- und Abrisskosten können ebenso gefördert werden, wenn sie Teil einer Gesamtmaßnahme sind. – Der Förderhöchstsatz je Gesamtmaßnahme beträgt 50.000 € brutto. Bei Schlüsselgrund-
stücken, die einen besonderen Mehrwert für das Stadtteilzentrum entfalten, kann der Förderhöchstsatz je Gesamtmaßnahme auf 100.000 € brutto erhöht werden.
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DOWNLOAD:
Anlage 1_Fördergebiete (Übersichtskarten)
Anlage 2_Förderrichtlinie Neufassung