Schließung von Schulen und Kitas
ab 16. Dezember 2020 in BW
Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember 2020 bis 10.1.2021
Nicht betroffen von der Schließung sind:
- Der Einzelhandel für Lebensmittel.
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
- Banken und Poststellen.
- Reinigungen und Waschsalons.
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Der Weihnachtsbaumverkauf.
- Der Großhandel.
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.